Unsere Geschichte
Die Johannis-Loge „Zum Oelzweig“ wurde am 16. Juni 1788 gestiftet und gehört zur
Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (GLL FvD) mit Sitz in Berlin.
Gegründet wurde die GLL FvD 1770 und stand ab 1774 unter dem besonderen Protektorat
Friedrichs des Großen. Unsere Loge ist eine der ältesten und größten Logen der GLL FvD
und ist gleichzeitig auch eine der ältesten Vereinigungen der Stadt Bremen.
Angeschlossen ist die GLL FvD an die Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD).
Die Bremer Brüder der GLL FvD sind Teil der Weltbruderkette von rund sechs Millionen
Männern, die gemäß den Regularien der Vereinigten Großloge von England (UGLoE), den
„Basic Principles“, arbeiten. Die Regularien sehen vor, dass die Brüder der angeschlossenen
Großlogen, wie schlussendlich auch die GLL FvD, ihre Verpflichtung auf das Buch des
Heiligen Gesetzes (die Bibel) abgelegt haben, aus diesem Grunde auch Bibel, Winkelmaß
und Zirkel bei Ihren Arbeiten aufgelegt haben und an ein Höchstes Wesen glauben. Für
Arbeiten der GLL FvD ist es zudem Voraussetzung, dass die Bibel während der Arbeiten
beim Johannis-Evangelium aufgeschlagen bleibt. Dies ist in den Ordensregeln der GLL
FvD begründet. Dort heißt es:
„Die Lehrart der Großen Landesloge ist auf das Christentum gegründet. Unter Christentum
ist nicht die Zusammenfassung bestimmter Glaubensartikel zu verstehen, sondern die Lehre
Jesu Christi, wie sie in der Heiligen Schrift enthalten ist.“
Der schottische Pfarrer James Anderson verfasste 1722 vor dem historischen Hintergrund
seiner Zeit ein Manuskript, das ab 1723 als die „Constitutions“ einen prägenden Einfluss
auf das Selbstverständnis weiter Teile der Freimaurerei weltweit hatte, auch wenn es in der
Tradition der englischen Freimaurerei eine Reihe älterer Verfassungen vordem bereits gab
(z.B. Old Charges, General Regulations). Auch wenn dies so ist, haben nicht alle
Freimaurer-Traditionen die Constitutions übernommen - was ohne Wertung zu erwähnen
ist, da auch andere Bezugspunkte, wie zum Beispiel die „General Regulations“ von 1720/21
nach George Payne möglich sind. Wie der Bezugspunkt auch sei - in den weit verbreiteten
„Alten Pflichten“ der „Constitutions“ von Anderson wird auch das Verhältnis der
Freimaurer zu Gott und Religion wie zum Staat geregelt. Freimaurer „sollen … gute und
redliche Männer sein, von Ehre und Anstand, ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis oder
darauf, welche Überzeugung sie sonst vertreten mögen. So wird die Freimaurerei zu einer
Stätte der Einigung und zu einem Mittel, wahre Freundschaft unter Menschen zu stiften, die
einander sonst ständig fremd geblieben wären.“ Und: „Der Maurer ist ein friedliebender
Bürger des Staates, wo er auch wohne oder arbeite.“ Diese Brüderlichkeit bedeutet auch
Toleranz, Duldung gegenüber allen Logen und Riten der Freimaurerei und ihren
konstitutionellen Bezugspunkten, soweit diese Großlogen und freimaurerischen Riten als
regulär von der UGLoE anerkannt sind.
Auf dieser spannenden Grundlage arbeitet unsere aufgeschlossene, an den aktuellen
Problemen unserer Zeit sehr interessierte, vielschichtige Bruderschaft aus allen
gesellschaftlichen Zweigen. Freimaurerei ist alt und entstand irgendwo in den mächtigen
Wogen der Geschichte, in denen frm. Traditionen und Brüder mal hierhin und mal dorthin
geschwappt sind und sehr früh auch schon in die Vereinigten Staaten, deren Verfassung von
1776 maßgeblich von Freimaurern bestimmt wurde. Dabei reicht die Freimaurerei weit älter
als 300 Jahre zurück und auch die Schriften Andersons markieren eben nur einen
bestimmten Zeitpunkt und nicht die Freimaurerei selbst. In jedem Fall sind abseits des
gegenwärtig vorherrschenden Bezugs zur Aufklärung deutlich mehr Einflüsse in die
Freimaurerei eingegangen, die nach aktueller freimaurerischer Forschung noch weit über
450 Jahre zurückreichen - nur ein Ziel mag über die Zeit verbindlich gewesen sein: Die
Förderung von Tugendhaftigkeit und Moral durch bzw. in einer freiwilligen initiatischen
Gemeinschaft. Wir dürfen wohl ebenso gespannt sein, was die Zukunft bringt, wie auf das,
was aus den Tiefen der Vergangenheit wieder zum Vorschein kommt. Das Wesen der
Freimaurerei wird sich uns wohl nie in aller Einfachheit zeigen, sondern nur in jedem von
uns in gelebter Weise selbst. Packen wir es an.
ENTSTEHUNG